Drei Gründe für Stimmrechtsalter 16

Bereicherung

Stimmrechtsalter 16 ist eine Bereicherung für den Kanton Luzern. Wenn mehr Menschen mitbestimmen, sind politische Entscheidungen breiter abgestützt – das stärkt unsere Demokratie.  


Verantwortung 

Junge Menschen wollen und können Verantwortung übernehmen. 16- und 17-jährige engagieren sich in Vereinen und Jungparteien, sind vor Gericht urteilsfähig und stehen bereits voll im Berufsleben.

Zukunft

Was die Politik heute entscheidet, betrifft die Generation von morgen am längsten. Es ergibt Sinn, dass 16- und 17-jährige ihre Zukunft mitgestalten können.


Argumentarium

Ausgangslage

Der Einsatz für das Stimmrecht in Luzern

Bis vor 50 Jahren beschränkte sich die Demokratie in Luzern und in der Schweiz auf eine kleine Gruppe. Mitbestimmen durften nur Männer mit Schweizer Pass über 20 Jahren. Nur dank dem jahrelangen Einsatz von mutigen Frauen und Männer wurde die Demokratie in Luzern Schritt für Schritt geöffnet. Im Jahr 1970 führte der Kanton Luzern als einer der ersten Deutschschweizer Kantone das Frauenstimmrecht ein – noch vor dem Bund.  Etwa Zwanzig Jahre später, im Jahr 1991, folgte die Senkung des Stimmrechtsalters von 20 auf 18 Jahren. Eine deutliche Mehrheit von über 2/3 der Stimmbevölkerung sagte damals Ja.


Auch noch heute ist ein Teil der Bevölkerung im Kanton Luzern von der Demokratie ausgeschlossen. Doch der Einsatz geht weiter: Im Dezember 2021 lehnte eine hauchdünne Mehrheit von 58 Ja- zu 61 Nein-Stimmen im Luzerner Kantonsrat die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ab. Daraufhin beschlossen vier Luzerner Jungparteien, eine kantonale Volksinitiative für das Stimmrechtsalter 16 zu lancieren.


Vorbild Österreich, Glarus & Co - SR16 ein bewährtes Instrument

Dass 16- und 17-jährige demokratisch mitbestimmen dürfen, ist keine neue Idee: Der Kanton Glarus, Länder wie Österreich und Malta und die meisten deutschen Bundesländer kennen bereits heute das Stimmrechtsalter 16. In der Schweiz wurde auf nationaler Ebene ein entsprechendes Gesetz in Auftrag gegeben.


Die bisherigen Erfahrungen sind positiv: Die Einführung des Stimmrechtsalter 16 führte dazu, dass sich Jugendliche nicht nur mehr für Politik interessieren, sondern auch öfter an Wahlen teilnehmen (Zeglovits / Aichholzer 2014).

Untersuchungen aus Österreich zeigen auch, dass 16-jährige Wahlentscheide treffen können, welche von ebenso hoher Qualität sind wie jene von älteren Wählenden (Wagner et al. 2012). Darum kommt der Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka von der Österreichischen Volkspartei zum Schluss: «Das Wählen mit 16 hat sich bewährt» (Parlament Österreich 2018). 


Dass sich junge Menschen mehr in die Politik einbringen, zeigt sich auch im Kanton Glarus. So hält der Glarner Ratsschreiber Hansjörg Dürst fest: «Seit der Senkung des

Stimmrechtsalters hat sich der Stimmkörper an der Landsgemeinde sichtbar verjüngt.»

Dass 16- und 17-jährige demokratisch mitbestimmen dürfen, ist keine neue Idee: Der Kanton Glarus, Länder wie Österreich und Malta und die meisten deutschen Bundesländer kennen bereits heute das Stimmrechtsalter 16. In der Schweiz wurde auf nationaler Ebene ein entsprechendes Gesetz in Auftrag gegeben.


Die bisherigen Erfahrungen sind positiv: Die Einführung des Stimmrechtsalter 16 führte dazu, dass sich Jugendliche nicht nur mehr für Politik interessieren, sondern auch öfter an Wahlen teilnehmen (Zeglovits / Aichholzer 2014). Untersuchungen aus Österreich zeigen auch, dass 16-jährige Wahlentscheide treffen können, welche von ebenso hoher Qualität sind wie jene von älteren Wählenden (Wagner et al. 2012). Darum kommt der Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka von der Österreichischen Volkspartei zum Schluss: «Das Wählen mit 16 hat sich bewährt» (Parlament Österreich 2018). 


Dass sich junge Menschen mehr in die Politik einbringen, zeigt sich auch im Kanton Glarus. So hält der Glarner Ratsschreiber Hansjörg Dürst fest: «Seit der Senkung des

Stimmrechtsalters hat sich der Stimmkörper an der Landsgemeinde sichtbar verjüngt.»

Ein Gewinn für die Demokratie

Breit abgestützte Entscheide: eine Schweizer Tradition

Kompromisse eingehen, Entscheidungen breit abstützen, alle Seiten anhören – das macht den Kern der Schweizer Demokratie aus. Je mehr Menschen mitbestimmen dürfen, desto besser. Die Schweiz kennt kein Mehrheitssystem, wo die Partei mit den meisten Stimmen über alle Macht verfügt. Bei uns gilt die Konkordanz, alle Seiten werden miteinbezogen. 16- und 17-jährige auch an den Tisch zu holen, passt in diese Tradition des Einander zuhören und gemeinsam entscheiden.


Stimmrechtsalter 16 stärkt das Interesse für Politik

Menschen, die mit 16 stimmen und wählen können, beteiligen sich auch später politisch stärker als solche, die das Wahlrecht erst mit 18 oder noch älter bekommen haben. Das legt eine Evaluierung aus Österreich nahe, wo das Stimmrechtsalter 16 schon seit einigen Jahren Realität ist (Zeglovits / Aichholzer 2014). Der Hauptgrund laut der Evaluierung: Wer sich in jungen Jahren von der Gesellschaft ernst genommen fühlte, wird dadurch geprägt – und beteiligt sich später stärker an der Demokratie.

Mit 16 ist der richtige Zeitpunkt

Der Unterricht in politischer Bildung findet im Kanton Luzern im 10. Schuljahr statt, im Alter von 15 - 16 Jahren. Heute gibt es eine Lücke zwischen dem Ende des Staatskundeunterrichts und der ersten Abstimmung, an der man als junger Mensch teilnehmen kann. Stimmrechtsalter 16 schliesst diese Lücke und ermöglicht, dass 16-Jährige bei ihrer ersten Abstimmung direkt auf das Wissen aus dem Unterricht zurückgreifen können. Darum kommt auch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) zum Schluss:  «Die Einführung von Stimmrechtsalter 16 wäre vorteilhaft für die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den politischen Rechten» (Rochel et al. 2020).

16-jährige können mitbestimmen

Junge Menschen übernehmen Verantwortung

Schon heute traut unsere Gesellschaft jungen Menschen viele Rechte und Pflichten zu: 16- und 17-jährige sind vor Gericht urteilsfähig, können ihre Religionszugehörigkeit frei wählen, sind sexuell mündig, bezahlen Mehrwertsteuern, dürfen Motorradfahren, über Organspenden entscheiden und über ein Bankkonto verfügen. Junge Menschen arbeiten, engagieren sich als Leitungspersonen in Pfadilagern und übernehmen Verantwortung für ihre Mitmenschen.


16-jährige können nüchterne Entscheide fällen
Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind Jugendliche absolut in der Lage, zu wählen und abzustimmen. Ihre Fähigkeiten, Argumente abzuwägen und sich eine Meinung zu bilden, sind bereits mit 16 Jahren auf dem Niveau von Erwachsenen. Zu diesem Schluss kommt Moritz Daum, Entwicklungspsychologe an der Universität Zürich. Denn das strategische Denken, das nötig ist, um Wahl- und Abstimmungsentscheide beurteilen zu können, sei mit 16 Jahren bereits voll ausgebildet. Zwar entwickle sich die Fähigkeit, unter hohem emotionalem und zeitlichem Druck Entscheidungen zu treffen, bis zum 25. Lebensjahr weiter, aber diese ist zum Fällen von Wahl- und Abstimmungsentscheidungen nicht notwendig (Friedli 2021).

Eine hochrangige Studie aus Österreich bestätigt diese Argumentation: Die Autor*innen kommen zum Schluss, dass 16-jährige genauso gut nach ihren eigenen Präferenzen Wahlentscheide treffen können wie ältere Wählenden (Wagner et al. 2012). 


«Learning by doing»: Mitbestimmung als Prozess

Der Zeitpunkt, wann Menschen sich für Politik zu interessieren beginnen, ist individuell sehr unterschiedlich. Manche sind bereits mit 14 voll dabei, bei anderen beginnt das Interesse erst mit 25. Entscheidend ist: Wer mitbestimmen will, soll dies dürfen. Demokratische Mitbestimmung ist kein Reife- oder IQ-Test, sondern ein gesellschaftlicher Prozess. Je früher junge Menschen in diesen eingebunden werden, desto höher die Chance, dass sie später auch daran teilnehmen.

Eine Stimme für die nächste Generation

Junge Menschen sind am längsten betroffen

Egal ob Altersvorsorge, Schuldenpolitik oder Umweltschutz: Viele Entscheide, die wir heute fällen, treffen junge Menschen am stärksten – weil sie am längsten damit leben müssen. Es ist daher nur gerecht, wenn junge Menschen auch an diesen Entscheiden teilhaben können.

Stimmrecht 16 als Ausgleich zur Überalterung

Unsere Gesellschaft wird immer älter: In den letzten Jahren stieg das Medianalter der Abstimmenden von 50 auf bald 60 Jahre an. Bei den Parlamentswahlen 2019 war die Hälfte der Stimmenden über 57 Jahre alt (Longchamp 2019). Das Medianalter der Bevölkerung hingegen liegt bei 42 Jahren. Das Stimmrechtsalter 16 wirkt hier korrigierend und senkt das Medianalter der abstimmenden Bevölkerung wieder.

Stimmrecht 16 aus staatsrechtlicher Sicht 

Im Zusammenhang mit dem Stimmrechtsalter 16 ist oft die Rede von «staatsrechtlichen Bedenken». Bei genauer Betrachtung zeigt sich: Stimmrechtsalter 16 ist aus staatsrechtlicher Sicht völlig unbedenklich.



Zum Thema Mündigkeit

Eine gängige Kritik an Stimmrechtsalter 16 lautet: 16-jährige seien noch nicht mündig, darum sollten sie auch nicht abstimmen. Genau diese Argumente wurden früher auch gegen das Frauenstimmrecht vorgebracht: Frauen waren durch ihren Mann gesetzlich bevormundet, also können sie nicht selber denken. Heute wissen wir, dass das Schwachsinn ist. Es muss unterschieden werden zwischen der zivilen und der politischen Mündigkeit (heute spricht man von “Handlungsfähigkeit”). Bei der Einschränkung der zivilen Handlungsfähigkeit von Jugendlichen geht es darum, diese zu schützen – beispielsweise vor einer Verschuldung. Diese Gefahr besteht beim Wählen oder abstimmen nicht, darum kann 16- und 17-jährigen ohne Probleme die politische Handlungsfähigkeit erteilt werden.

Zudem, wie schon erwähnt: Die Schweizer Gesetzgebung mutet 16- und 17-jährigen zu, zahlreiche Rechte und Pflichten eigenständig zu übernehmen. 16-jährige sind vor Gericht urteilsfähig, können ihre Religionszugehörigkeit frei wählen, sind sexuell mündig, bezahlen Mehrwertsteuern, dürfen Motorradfahren, über Organspenden entscheiden und über ein Bankkonto verfügen.


Aktives und passives Stimm- und Wahlrecht

Unsere Initiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16» fordert die Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre. Das heisst konkret: wählen und abstimmen ab 16, gewählt werden ab 18. Diese Trennung von aktivem und passivem Wahlrecht ist in der Schweiz kein neues Phänomen. Sie existiert in diversen Kantonen auf Gemeindeebene in Form einer Alterslimite für hauptamtliche Mitglieder der Exekutive oder in Form des Migrant*innen-Stimmrechts. Auch der Kanton Glarus und Österreich nutzen diese Regelung. Es ist ein Mythos, dass das aktive und das passive Stimm- und Wahlrecht «untrennbar» zusammengehören.

Aber wollen die überhaupt?

Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung ist die junge Generation politisch und will mitbestimmen. Das legen zahlreiche Untersuchungen näher. Entscheidend ist, dass man junge Menschen ernst nimmt. Hier eine Übersicht:


Fast 80% der Jungen stimmen ab
EEine Studie der Uni Bern zeigt: Nur gerade 22% der untersuchten 18-25-jährigen nehmen nie an Abstimmungen teil – im Vergleich zu 18% der Gesamtbevölkerung. Der Anteil junger Menschen, die sich ihrer Stimme bewusst sind und an Abstimmungen teilnehmen, lag also (fast) gleich hoch wie bei der Gesamtbevölkerung. Der Unterschied liegt darin, dass junge Menschen selektiver abstimmen und nicht jedes Mal teilnehmen (Dermont / Stadelmann-Steffen 2014).

Junge sind so engagiert wie noch nie

Schweizweit sind über 20'000 junge Menschen, viele davon unter 18, Mitglied einer Jungpartei (Venafro / Faki 2018). In letzter Zeit erleben alle Jungparteien von links bis rechts einen massiven Mitgliedergewinn (Obrist 2019). Auch im Kanton Luzern ist ein hoher Grad an Politisierung bei jungen Menschen spürbar: Die Gruppe der 18-29-jährigen ist seit 2007 stets die Altersgruppe mit dem höchsten Anteil an Kandidierenden, und auch die absoluten Zahlen steigen bei der jungen Generation stetig an (LUSTAT 2019).


Jede Stimme zählt

Jede einzelne 16-jährige und jeder einzelne 17-jährige, der oder die nach Einführung von Stimmrechtsalter 16 an Abstimmungen und Wahlen teilnimmt, ist gut für unsere Demokratie. Es haben mehr Menschen teilgenommen als vorher. Ausserdem: Auch wenn die Stimm- und Wahlbeteiligung einer Gruppe von Menschen tiefer ist als der Durchschnitt, darf das niemals der Grund für den Ausschluss von der Demokratie sein: Finanziell schwächere und weniger gebildete Menschen stimmen auch weniger häufig ab. Niemand möchte ihnen deswegen das Stimmrecht entziehen.

Testemonials des Initiativkomitees